Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Januar 2020 abgeändert:
Der Bescheid der Beklagten vom 1. August 2019 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 25.000 Euro festgesetzt.
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