LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.10.2024
L 10 R 717/24
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 1 S. 1, 2;
Fundstellen:
NZS 2025, 116
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 09.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 31/24

Ausschluss des Wechsels von einer Altersrente eines Versicherten in eine andere Rente wegen Erwerbsminderung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2024 - Aktenzeichen L 10 R 717/24

DRsp Nr. 2024/14668

Ausschluss des Wechsels von einer Altersrente eines Versicherten in eine andere Rente wegen Erwerbsminderung

Der Wechsel von einer Altersrente in eine andere Rente ist ausgeschlossen, wenn bereits eine Altersrente bezogen wird und zu einem späteren Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erfüllt werden bzw. sich für diese "zweite" Rente ein späterer Rentenbeginn als für die "erste" ergibt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 09.02.2024 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 1 S. 1, 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung.