FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 20.03.2025
8 V 250/25
Normen:
FGO § 69 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2025, 1368

Aussetzen der Vollziehung des Grundsteuerwertbescheids und Grundsteuermessbescheids wegen verfassungsrechtlicher Zweifel

FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.03.2025 - Aktenzeichen 8 V 250/25

DRsp Nr. 2025/3924

Aussetzen der Vollziehung des Grundsteuerwertbescheids und Grundsteuermessbescheids wegen verfassungsrechtlicher Zweifel

1. Es bestehen keine ernsthaften Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung des Grundsteuerwerts in Baden-Württemberg nach dem § 38 LGrStG. 2. Bei einer Abwägung des Aussetzungsinteresses des Antragstellers, die Grundsteuer nach dem LGrStG nicht bezahlen zu müssen, mit dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes überwiegt das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung der Gemeinden und Städte des Landes.

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Beschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 3 S. 1;

Gründe

I.

Streitig ist, ob der Grundsteuerwert- und der Grundsteuermessbescheid wegen verfassungsrechtlicher Zweifel von der Vollziehung auszusetzen sind.

Der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks a Straße 1 Gemarkung Stadt B, Flurstück XXX in Stadt C. Das Grundstück hat eine Fläche von XXX qm und befindet sich in einer Bodenrichtwertzone, für die der Bodenrichtwert auf den 01.01.2022 auf 440 €/qm festgestellt wurde.

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