Die Vollziehung des Bescheides des Finanzamtes ... vom 22.10.2024 über den Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2022 betreffend die wirtschaftliche Einheit Flur, Flurstück in ... (Az. ...) wird ohne Sicherheitsleistung bis zu dessen Bestandkraft, längstens jedoch bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung, ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Aussetzung der Vollziehung (AdV) einer Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2022.
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