FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 14.02.2025
3 V 3006/25
Normen:
FGO § 69 Abs. 3; FGO § 69 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
BB 2025, 534

Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheides für ein bebautes Grundstück

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.02.2025 - Aktenzeichen 3 V 3006/25

DRsp Nr. 2025/13188

Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheides für ein bebautes Grundstück

Tenor

Der Antrag wird abgewiesen.

Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 3; FGO § 69 Abs. 2 S. 2;

Tatbestand

I. Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung -AdV- des Grundsteuerwertbescheides auf den 01.01.2022 (Bewertungsstichtag) für ein bebautes Grundstück.

Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um das 956 m2 große bebaute Grundstück B... in Berlin (Flurstücke ... (200m2) und ... (756 m2) der Flur ... der Gemarkung D..., vgl. Flurkarte Bl. II, Bl. IV der Einheitswert- und Grundsteuerakte -EW-A-). Auf dem Grundstück steht ein Hauptgebäude (auf Flurstück ...) und ein Nebengebäude (auf Flurstück ...). Es befindet sich in der Bodenrichtwertzone ..., für die der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin -GAA- auf den 01.01.2022 einen Bodenrichtwert -BRW- von 600,00 €/m2 (Wohnnutzung W, Geschossflächenzahl -GFZ- 0,4) veröffentlicht hat.