Der Antrag wird abgewiesen.
Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung -AdV- eines Grundsteuerwertbescheides und eines Grundsteuermessbescheides.
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