Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.03.2024 -
Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragstellers als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben der Antragsteller zu 79 Prozent und der Antragsgegner zu 21 Prozent zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Aussetzungszinsen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|