Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids, insbesondere ob der Beklagte sein Auswahlermessen fehlerfrei ausgeübt hat.
Der Kläger ist der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer der Ende des Jahres 2015 gegründeten B GmbH (im Folgenden: GmbH).
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