I. Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Landgerichts Dresden im Kostenpunkt sowie in Bezug auf die in den Punkten I.2 und I.4 aufgeführten Äußerungen aufgehoben und die Klage insoweit abgewiesen.
II. Im Übrigen, d.h. in Bezug auf die Äußerungen unter Punkt I.1 und I.3 wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
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