AG Köln, vom 05.11.1984 - Aktenzeichen 584 Ls 36/84
DRsp Nr. 1992/11593
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»Der Angekl. hat durch sein Verhalten eine fortgesetzte Steuerhinterziehung .. begangen. Durch die Vorlage der unzutreffenden Spendenbescheinigungen hat der Angekl. den Finanzbehörden gegenüber über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht.