Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 31.01.2025
S 2333.1.1-39/20 St36

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 31.01.2025 (S 2333.1.1-39/20 St36) - DRsp Nr. 2025/80372

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 31.01.2025 - Aktenzeichen S 2333.1.1-39/20 St36

DRsp Nr. 2025/80372

Einkommensteuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen an Vorsorgeeinrichtungen der zweiten Säule der liechtensteinischen Altersvorsorge

1. Adressatenkreis

Die steuerliche Beurteilung der liechtensteinischen Altersversorgung ist überwiegend in Bayern und in Baden-Württemberg relevant. Andere Bundesländer dürften nur von Einzelfällen betroffen sein. Aufgrund der räumlichen Nähe ist in Bayern ein Großteil der betroffenen Fälle beim Finanzamt Lindau erfasst, das bereits vorab informiert wurde.

Diese Verfügung richtet sich vorrangig an die Beschäftigten in den Veranlagungs- und Rechtsbehelfsstellen in den Grenzfinanzämtern zu Liechtenstein, der Sachverhalt kann aber auch in den übrigen Finanzämtern vereinzelt auftreten.

2. Sachverhalt

2.1 Drei-Säulen-Modell

In Liechtenstein beruht das Altersvorsorgesystem auf demselben Prinzip wie in der Schweiz (Drei-Säulen-Modell):

Erste Säule: staatliche Vorsorge (AHV/IV)
Zweite Säule: berufliche Vorsorge (Pensionskassen)
Dritte Säule: private Vorsorge