I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg - Rechtspflegerin - vom 27.12.2023 (Erlassdatum) wird als unzulässig verworfen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin trägt die Antragstellerin.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
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