Der Antrag des Klägers, ihm für ein Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Juli 2025 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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Der Kläger begehrt in der Hauptsache eine höhere Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Berücksichtigung der Zeit eines Forschungsstudiums in der DDR als rentenrechtliche Zeit und eines höheren Zugangsfaktors.
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