LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 03.12.2025
3 SLa 88/25
Normen:
KSchG § 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 16.12.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 726/24

Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich der sozialen Rechtfertigung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.12.2025 - Aktenzeichen 3 SLa 88/25

DRsp Nr. 2026/3245

Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich der sozialen Rechtfertigung

Zur Beweiserleichterung durch die in § 623 BGB angeordnete Schriftform der Kündigung Ob eine eigenhändige Unterschrift vorliegt, ist nicht davon abhängig, ob aufgrund der Unterschrift schon bei Zugang der schriftlichen Erklärung die Person des Ausstellers für den Empfänger zweifelsfrei feststeht.

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 16. Dezember 2024 - 5 Ca 726/24 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund einer ordentlichen Kündigung der Beklagten im Schreiben vom 1. März 2024 sowie aufgrund eines hilfsweise gestellten Auflösungsantrags der Beklagten.

Die Beklagte, für deren Betrieb weder ein Betriebsrat noch eine Schwerbehindertenvertretung gewählt ist, ist ausweislich des Handelsregisters B des Amtsgerichts Montabaur - HRB 00000 - auf dem Gebiet der Herstellung und des Vertriebs von kältetechnischen Anlagen aller Art, insbesondere von Industriekühlanlagen und Wärmepumpen tätig.

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