LAG Hamburg - Urteil vom 14.07.2025
4 SLa 26/24
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
NZA-RR 2025, 702
ArbRB 2025, 368
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 03.07.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 225/23

Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch eine auf krankheitsbedingte Gründe gestützte ordentliche Kündigung

LAG Hamburg, Urteil vom 14.07.2025 - Aktenzeichen 4 SLa 26/24

DRsp Nr. 2025/12622

Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch eine auf krankheitsbedingte Gründe gestützte ordentliche Kündigung

Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (im Anschluss an BAG, Urteil vom 20. Juni 2024 - 2 AZR 213/23 -, Rn. 13, juris; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2023 - VI ZR 76/23 -, Rn. 19, juris). Sind auf der Reproduktion des Zustellbelegs bei einem Einwurf-Einschreiben die Art der Sendung (Einschreiben Einwurf), die Sendungsnummer, die Postleitzahl und der Zustellbezirk erfasst, stehen unter der Kategorie Empfangsberechtigter zum Ankreuzen die Möglichkeiten "Empf", "EmpfBev" und "And.EmpfBer" zur Verfügung und steht hinter dem Titel Empfangsbestätigung der Text "Ich habe die o.g. Sendung dem Empfangsberechtigten übergeben, bzw. das Einschreiben Einwurf in die Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt", streitet bei Übersendung eines Schriftstücks per Einwurf-Einschreiben und gleichzeitiger Vorlage des Einlieferungsbelegs und der Reproduktion des Auslieferungsbelegs nicht der Beweis des ersten Anscheins für den Zugang dieses Schriftstücks bei dem Empfänger.

Tenor