BFH - Urteil vom 24.06.2025
VII R 33/22
Normen:
SchaumwZwStG 2009 § 9 Abs. 1; SchaumwZwStG 2009 § 11; SchaumwZwStV 2010 § 18 Abs. 3; EGRL 118/2008 Art. 18; EGRL 118/2008 Art. 21 Abs. 1; EGRL 118/2008 Art. 21 Abs. 3; EGV 684/2009 Art. 3 Abs. 1; EGV 684/2009 Anh. I;
Fundstellen:
BFH/NV 2025, 1700
DStRE 2025, 1464
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 11.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1427/20

Beförderung von Schaumwein unter Steueraussetzung in einen anderen Mitgliedstaat; Sicherheitsleistung in Steuerhöhe nicht konstitutiv für die Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens; Wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens

BFH, Urteil vom 24.06.2025 - Aktenzeichen VII R 33/22

DRsp Nr. 2025/12208

Beförderung von Schaumwein unter Steueraussetzung in einen anderen Mitgliedstaat; Sicherheitsleistung in Steuerhöhe nicht konstitutiv für die Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens; Wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens

Es steht der Beförderung von Schaumwein unter Steueraussetzung in einen anderen Mitgliedstaat nicht entgegen, wenn die zuvor vom Hauptzollamt festgesetzte und vom Versender dementsprechend geleistete Sicherheitsleistung nicht die volle Höhe der möglicherweise entstehenden Schaumweinsteuer abdeckt. Die Leistung einer Sicherheit genau in Höhe der potentiell entstehenden Schaumweinsteuer ist für die wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens nicht konstitutiv.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 11.08.2022 - 6 K 1427/20 Z wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

SchaumwZwStG 2009 § 9 Abs. 1; SchaumwZwStG 2009 § 11; SchaumwZwStV 2010 § 18 Abs. 3; EGRL 118/2008 Art. 18; EGRL 118/2008 Art. 21 Abs. 1; EGRL 118/2008 Art. 21 Abs. 3; EGV 684/2009 Art. 3 Abs. 1; EGV 684/2009 Anh. I;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt eine Weinkellerei und beförderte schaumweinsteuerpflichtige Waren aus ihrem Steuerlager in die Republik Finnland (Finnland).