BVerwG - Urteil vom 16.01.2025
2 WD 13.24
Normen:
WDO § 38 Abs. 1; WDO § 58 Abs. 1 Nr. 2; WDO § 58 Abs. 7; WDO § 91 Abs. 1 S. 1; WDO § 139 Abs. 1 S. 2; WDO § 140; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; EMRK Art. 6; SG § 7; SG § 17 Abs. 2 S. 1; SG § 23 Abs. 1; StPO § 261; WStG § 15 Abs. 1; StGB § 16 Abs. 1 S. 1 und 2;

Beförderungsverbot als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei fahrlässigem unterlaubtem Fernbleiebn vom Dienst durch einen Soldaten; Fernbleiben bei irrtümlicher Annahme einer Urlaubsbewilligung

BVerwG, Urteil vom 16.01.2025 - Aktenzeichen 2 WD 13.24

DRsp Nr. 2025/4745

Beförderungsverbot als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei fahrlässigem unterlaubtem Fernbleiebn vom Dienst durch einen Soldaten; Fernbleiben bei irrtümlicher Annahme einer Urlaubsbewilligung

Bleibt ein Soldat fahrlässig unterlaubt dem Dienst fern, bildet ein Beförderungsverbot den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen.

Tenor

Auf die Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft wird das Urteil der 10. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 9. Januar 2024 aufgehoben.

Gegen den Soldaten wird ein Beförderungsverbot für die Dauer von 12 Monaten verhängt. Die Dienstbezüge des Soldaten werden für die Dauer von 12 Monaten um 1/20 gekürzt.

Der Soldat trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen.

Normenkette:

WDO § 38 Abs. 1; WDO § 58 Abs. 1 Nr. 2; WDO § 58 Abs. 7; WDO § 91 Abs. 1 S. 1; WDO § 139 Abs. 1 S. 2; WDO § 140; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; EMRK Art. 6; SG § 7; SG § 17 Abs. 2 S. 1; SG § 23 Abs. 1; StPO § 261; WStG § 15 Abs. 1; StGB § 16 Abs. 1 S. 1 und 2;

Gründe

I

Das Verfahren betrifft den Vorwurf des unerlaubten Fernbleibens vom Dienst.