Auf die Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft wird das Urteil der 10. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 9. Januar 2024 aufgehoben.
Gegen den Soldaten wird ein Beförderungsverbot für die Dauer von 12 Monaten verhängt. Die Dienstbezüge des Soldaten werden für die Dauer von 12 Monaten um 1/20 gekürzt.
Der Soldat trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen.
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Das Verfahren betrifft den Vorwurf des unerlaubten Fernbleibens vom Dienst.
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