Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die Klägerin im Streitjahr 2011 aus ihrer selbständigen Tätigkeit als geprüfte Heilpädagogin steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 14 a oder Nr. 16 Buchst. h Umsatzsteuergesetz (UStG) bzw. Art.
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