FG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.12.2024
5 K 1618/24
Normen:
GrEStG § 4 Nr. 1 Alt. 1;

Befreiung von der Grunderwerbssteuer bei einer Erbbaurechtsbestellung und Aufgabenübertragung an einem Gymnasium

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2024 - Aktenzeichen 5 K 1618/24

DRsp Nr. 2025/5209

Befreiung von der Grunderwerbssteuer bei einer Erbbaurechtsbestellung und Aufgabenübertragung an einem Gymnasium

1. § 4 Nr. 1 Alt. 1 GrEStG findet auch auf die erstmalige Bestellung eines Erbbaurechts Anwendung, da diese dem Erwerb eines Grundstücks gleichsteht. 2. Das Tatbestandsmerkmal "aus Anlass" in § 4 Nr. 1 Alt. 1 GrEStG setzt voraus, dass sich die öffentlich-rechtliche Aufgabe und das Grundstückseigentum vor deren Übergang auf die andere juristische Person des öffentlichen Rechts einmal zeitgleich in der Hand der übertragenden juristischen Person des öffentlichen Rechts befunden haben, wobei die zeitliche Abfolge der Übertragung von Grundstück und Aufgabe nicht entscheidend ist.

Tenor

1. Der Bescheid über Grunderwerbsteuer vom 25. Juli 2023 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 09. Juli 2024 wird aufgehoben.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren wird für notwendig erklärt.