1. Der Bescheid über Grunderwerbsteuer vom 25. Juli 2023 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 09. Juli 2024 wird aufgehoben.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
3. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
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