FG Sachsen - Urteil vom 17.07.2025
1 K 1054/23
Normen:
AO § 163;

Befreiung von der Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung in elektronischer Form

FG Sachsen, Urteil vom 17.07.2025 - Aktenzeichen 1 K 1054/23

DRsp Nr. 2025/13212

Befreiung von der Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung in elektronischer Form

Die Entscheidung über den Verzicht auf die Übermittlung der Steuererklärung in elektronischer Form ist in einem gesonderten Verwaltungsakt zu treffen, gegen den im Ablehnungsfall der Einspruch und bei dessen Erfolglosigkeit sodann die Verpflichtungsklage gegeben sind.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 163;

Tatbestand

Anlass der Klage ist die Inanspruchnahme der Härtefallregelung in § 25 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG).