1. Das Versäumnisurteil vom 11.01.2023 wird aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichtes C-Stadt, Az.:
3. Die Zwischenfeststellungswiderklage der Beklagten zu 1) wird als unzulässig zurückgewiesen.
4. Die Kostenentscheidung des Teilurteils vom 11.01.2023 wird wie folgt geändert und abschließend wie folgt gefaßt:
Von den Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens (
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten, soweit für das vorliegende Schlussurteil von Bedeutung, über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen der Klägerin mit der Beklagten zu 1), hilfsweise mit dem Beklagten zu 2).
1. 2. 3. 1. 2. 1. 2.|
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