Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 21. November 2023 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als darin auf die Berufung der Klägerin unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts München I vom 30. Dezember 2022 die Beklagten wie Gesamtschuldner zu einer den Betrag von 2.874.723,34 € übersteigenden Sicherheitsleistung verurteilt worden sind. Im Umfang der Aufhebung wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Insoweit bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 33 % und die Beklagten wie Gesamtschuldner zu 67 %.
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