Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. August 2023 -
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger zustehenden Betriebsrente.
Der Kläger war vom 1. April 1984 bis zum 30. Juni 2022 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Seit dem 1. Juli 2022 bezieht er eine gesetzliche Altersrente.
1. 2.
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