Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. November 2014 7 K 7283/12 aufgehoben und der Umsatzsteuerbescheid 2007 vom 14. Juni 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13. September 2012 dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer um 40.265,17 € vermindert festzusetzen ist.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GbR, eine steuerfreie Grundstückslieferung ausgeführt hat, die zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) führt, oder ob es sich um eine gemäß § 1 Abs. 1a UStG nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung handelt.
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