BFH - EuGH-Vorlage vom 12.11.2024
VII R 27/22
Normen:
KN Pos 2843 UPos 9010; KN Pos 3006 UPos 4000; KN AllgVorschrift 3 Buchst. b); KN Abschn. 6 Anm. 3;
Fundstellen:
BFH/NV 2025, 354
DStRE 2025, 378
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 19.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 139/18

Begriff der Warenzusammenstellung im Sinne von Anm. 3 zu Abschn. VI KN; Kapselsysteme mit zwei Komponenten (Legierungspulver und flüssiges Quecksilber) zur Mischung von Silberamalgamzahnfüllungen in getrennten, nicht zerstörungsfrei trennbaren Kammern

BFH, EuGH-Vorlage vom 12.11.2024 - Aktenzeichen VII R 27/22

DRsp Nr. 2025/695

Begriff der Warenzusammenstellung im Sinne von Anm. 3 zu Abschn. VI KN; Kapselsysteme mit zwei Komponenten (Legierungspulver und flüssiges Quecksilber) zur Mischung von Silberamalgamzahnfüllungen in getrennten, nicht zerstörungsfrei trennbaren Kammern

Erfasst der Begriff der Warenzusammenstellung im Sinne von Anmerkung 3 zu Abschnitt VI der Kombinierten Nomenklatur Kapselsysteme, in denen sich zwei Komponenten --Legierungspulver und flüssiges Quecksilber-- zur Mischung von Silberamalgamzahnfüllungen in getrennten, nicht zerstörungsfrei trennbaren Kammern befinden?

Tenor

1. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Erfasst der Begriff der Warenzusammenstellung im Sinne von Anmerkung 3 zu Abschnitt VI der Kombinierten Nomenklatur Kapselsysteme, in denen sich zwei Komponenten --Legierungspulver und flüssiges Quecksilber-- zur Mischung von Silberamalgamzahnfüllungen in getrennten, nicht zerstörungsfrei trennbaren Kammern befinden?

2. Das Revisionsverfahren wird bis zur Entscheidung über die Vorabentscheidungsfrage ausgesetzt.

Normenkette:

KN Pos 2843 UPos 9010; KN Pos 3006 UPos 4000; KN AllgVorschrift 3 Buchst. b); KN Abschn. 6 Anm. 3;

Gründe

I.

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