BFH - Urteil vom 20.02.2025
VI R 18/22
Normen:
AO § 108 Abs. 1; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; AO § 355 Abs. 1 S. 1; AO § 118; BGB § 187 Abs. 1; BGB § 188 Abs. 2; PUDLV § 2 Nr. 5;
Fundstellen:
NJW 2025, 1679
AO-StB 2025, 175
BFH/NV 2025, 919
DStRE 2025, 999
BB 2025, 2071
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 24.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 7045/20

Begründen von Zweifeln an der Dreitagesvermutung; Einlegen des Einspruchs innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts

BFH, Urteil vom 20.02.2025 - Aktenzeichen VI R 18/22

DRsp Nr. 2025/4895

Begründen von Zweifeln an der Dreitagesvermutung; Einlegen des Einspruchs innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts

1. Der Umstand, dass der vom Finanzamt beauftragte Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung nicht entgegen. 2. Dies gilt auch dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.08.2022 - 7 K 7045/20 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

AO § 108 Abs. 1; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; AO § 355 Abs. 1 S. 1; AO § 118; BGB § 187 Abs. 1; BGB § 188 Abs. 2; PUDLV § 2 Nr. 5;

Gründe

I.

Die in A wohnhafte Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erzielte im Streitjahr (2017) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ihre Einkommensteuererklärung für das Streitjahr fertigte sie ohne Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe an.