I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine KG, betrieb einen Großhandel mit Mineralölprodukten und chemischen Erzeugnissen. Ihre Tochtergesellschaft A-GmbH unterhielt im Großraum B mehrere Tankstellen. Mit der Umwandlung der A-GmbH auf die Klägerin ging der Betrieb der Tankstellen zum 1. Januar 1985 auf die Klägerin über. Die Klägerin ermittelte die Betriebsergebnisse für die beiden Bereiche Großhandel und Tankstellen gesondert.
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