1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens werden – auch soweit es sich um solche der Beigeladenen handelt – der Klägerin auferlegt.
Die Klägerin war zusammen mit ihrem Bruder "Grundstücksgemeinschaft X GbR" - GbR -. Die GbR ist im Dezember 1998 auf die Grundstücksgesellschaft X GmbH & Co KG - KG - übergegangen. Die Klägerin war Kommanditistin der KG. Am 2. März 2000 wurde ein Vertrag über den Verkauf ihres Kommanditanteils geschlossen. Die Klägerin bestreitet die Wirksamkeit des Vertrages vom 2. März 2000.
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