Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 18. März 2024 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Beihilfe für die Beschaffung eines humanen Spendermeniskus.
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