Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. September 2023 wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 7120,31 Euro festgesetzt.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrundeliegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten um die Beitragserhebung auf Kapitalleistungen aus Direktversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sozialen Pflegeversicherung (sPV).
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