Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 28. Oktober 2021 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits im Klage- und im Berufungsverfahren mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, diese tragen ihre Kosten selbst.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert im Klage- und Berufungsverfahren wird auf 4.189,00 EUR festgesetzt.
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