Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 25.09.2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 47.285,78 Euro festgesetzt.
I.
Streitig ist im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens nach § 28p Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) eine Beitragsnachforderung für die Tätigkeit des Beigeladenen zu 2) als (Fremd-)Geschäftsführer bei der Klägerin im Zeitraum von 2013 bis 2016.
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