Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lüneburg vom 27. April 2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger auf Leistungen aus einer ihm gewährten Kapitallebensversicherung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen hat.
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