Die Beschwerde des Beklagtenvertreters gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Leipzig vom 25.06.2025 -
I.
Die Beklagte wurde von der Klägerin vor dem Landgericht auf Feststellung in Anspruch genommen, dass die bei der Beklagten ehemals bestehende selbstständige Grundfähigkeitsversicherung der Klägerin nicht durch die von der Beklagten erklärten Gestaltungsrechte ihr Ende gefunden habe, sondern zu unveränderten vertraglichen Bedingungen bis längstens zum 31.12.2029 fortbestehe.
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