Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Beschwerdeverfahren auf 3 821 443,78 € festgesetzt.
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Mit Beschluss vom 14. Dezember 2023 stellte der Senat das Zwischenverfahren ein, nachdem die Beteiligten dieses Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt hatten; die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden der Beklagten auferlegt. In dem - dem Zwischenverfahren zugrunde liegenden - Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht ... hatte die Klägerin die Teilaufhebung eines Bescheides der Beklagten beantragt, mit dem sie zu einem auf der Grundlage des
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