Die im Namen des Beigeladenen erhobene Beschwerde wird verworfen. Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Beigeladenen wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I .
Der Prozessbevollmächtigte des Beigeladenen begehrt im Namen des Beigeladenen und in eigenem Namen die Erhöhung des vom Verwaltungsgericht festgesetzten Streitwerts.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|