Bemessung des Teilwertes von Geschäftsanteilen an einer Genossenschaft im Rahmen der Bewertung einer Entnahme
FG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2024 - Aktenzeichen 3 K 11079/21
DRsp Nr. 2025/1836
Bemessung des Teilwertes von Geschäftsanteilen an einer Genossenschaft im Rahmen der Bewertung einer Entnahme
1. Für die Bemessung des Teilwertes von Geschäftsanteilen an einer Genossenschaft sind die gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten der Genossenschaft ebenso zu berücksichtigen wie die konkreten Satzungsregelungen der Genossenschaft im Einzelfall.2. Der Teilwert ist danach jedenfalls dann nicht mit dem Nennwert der Geschäftsanteile zu bemessen, wenn eine eng umgrenzte, ausschließlich aus Familienmitgliedern bestehende Genossenschaft mit erheblichen Kapitalrücklagen vorliegt. Bei einer solchen Familiengenossenschaft kommen die genossenschaftsrechtlichen Besonderheiten nicht in dem Maße zum Tragen wie bei einer typischen Publikumsgenossenschaft.Orientierungssätze:Orientierungssatz Es erscheint zweifelhaft, ob für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke die Bewertung von Geschäftsanteilen an Genossenschaften nach R B 151.6 ErbStR 2019 stets mit dem Nennwert der Geschäftsanteile zu einer zutreffenden Besteuerung führt und mit §§ 10 Abs. 1 Satz 1, 12ErbStG in Einklang zu bringen ist, soweit hier eine Einzelbetrachtung der jeweiligen Genossenschaft aufgrund Verwaltungsanweisung unterbleibt.