Der Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision wird stattgegeben.
Das Urteil des 11. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 12. Dezember 2022 wird gemäß § 544 Abs. 9 ZPO aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
I.
Die Parteien streiten über Ansprüche aus einem Handelsvertretervertrag.
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