LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.05.2025
12 Sa 1014/24
Normen:
AGG § 15 Abs. 2; KSchG § 2; AGG § 16;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 17.10.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 6226/23

Benachteiligung; Maßregelungsverbot; Trotzwort

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.05.2025 - Aktenzeichen 12 Sa 1014/24

DRsp Nr. 2025/13334

Benachteiligung; Maßregelungsverbot; Trotzwort

Die Klagefrist aus § 4 KSchG und somit das Erfordernis einer Kündigungsschutzklage ist auch gegenüber einer während der Wartezeit ausgesprochenen (Änderungs-) Kündigung zu beachten, vgl. § 23 Abs. 1 KSchG. Von dem Maßregelverbot nach § 16 Abs. 1 S. 1 AGG ist auch die Wahrnehmung des Beschwerderechts aus § 13 AGG umfasst.

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. Oktober 2024 - 58 Ca 6226/23 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 15 Abs. 2; KSchG § 2; AGG § 16;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot sowie über eine Änderungskündigung.

Der Kläger, der schwarzer Hautfarbe ist, war seit dem 1. Januar 2023 bei der Beklagten in der Position des "Head of Analytics" zu einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt in Höhe von 8.820,00 EUR beschäftigt.

1. 2. 1. 2.