I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. Oktober 2024 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot sowie über eine Änderungskündigung.
Der Kläger, der schwarzer Hautfarbe ist, war seit dem 1. Januar 2023 bei der Beklagten in der Position des "Head of Analytics" zu einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt in Höhe von 8.820,00 EUR beschäftigt.
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