Der Rechtsstreit wird nach §
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren darüber, ob die Beklagte in bestimmten Monaten der Jahre 2008 und 2009 weitere Beiträge an die Sozialkassen des Baugewerbes zahlen muss, weil sie Arbeitnehmer „schwarz“ oder als Scheinselbständige beschäftigte.
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