FG München - Urteil vom 08.01.2025
4 K 24/22
Normen:
ErbStG § 13b;
Fundstellen:
ZEV 2025, 205

Berechnung des Verwaltungsvermögens im Rahmen der Verbundsvermögensaufstellung für Zwecke der Schenkungsteuer

FG München, Urteil vom 08.01.2025 - Aktenzeichen 4 K 24/22

DRsp Nr. 2025/1103

Berechnung des Verwaltungsvermögens im Rahmen der Verbundsvermögensaufstellung für Zwecke der Schenkungsteuer

Stichwort: Im Rahmen der Verbundsvermögensaufstellung berechnet sich das Verwaltungsvermögen (Finanzmittel und junge Finanzmittel) nicht nach der quotalen Beteiligung an der Personengesellschaft.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 13b;

Gründe

I.

Zwischen den Beteiligten ist streitig, wie (für Zwecke der Schenkungsteuer) die gemeinen Werte der Finanzmittel und die jungen Finanzmittel (im Sinne des § 13b Abs. 4 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes - ErbStG -) im Rahmen einer Anteilsübertragung zu bewerten sind.