Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 2023 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 300,00 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten über eine Aufschlagszahlung für eine beanstandete Krankenhausabrechnung.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|