1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.07.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin. Ihr eingetragenes Grundkapital beträgt
37.320.000,00 Euro, eingeteilt in 13.205.500 auf den Namen lautende Stückaktien.
Die Kläger sind an der Beklagten in unterschiedlichem Umfang als Aktionäre beteiligt.
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