FG Köln - Beschluss vom 18.12.2024
2 V 996/24
Normen:
AO § 30 Abs. 4 Nr. 1, 2, 2a;
Fundstellen:
AO-StB 2025, 114

Berechtigung zur Weiterleitung des Auskunftsersuchens des Finanzamts für Großbetriebsprüfung an die Behörden in Guernsey und der Schweiz

FG Köln, Beschluss vom 18.12.2024 - Aktenzeichen 2 V 996/24

DRsp Nr. 2025/2187

Berechtigung zur Weiterleitung des Auskunftsersuchens des Finanzamts für Großbetriebsprüfung an die Behörden in Guernsey und der Schweiz

Tenor

Die Verfahren der Antragstellerin wegen Untersagung Auskunftsersuchen, Aktenzeichen 2 V 996/24, 2 V 1002/24, 2 V 1003/24 und 2 V 1004/24, werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und unter dem Aktenzeichen 2 V 996/24 fortgeführt.

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Verfahrenskosten trägt die Antragstellerin.

Normenkette:

AO § 30 Abs. 4 Nr. 1, 2, 2a;

Gründe

I.

Streitig ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Frage, ob der Antragsgegner berechtigt ist, Auskunftsersuchen des Finanzamts für Großbetriebsprüfung Z an die Behörden in Guernsey und der Schweiz weiterzuleiten.

Die Antragstellerin ist eine deutsche Kapitalgesellschaft. ...

Alleingesellschafterin der Antragstellerin ist die Y X und W Ltd. mit Sitz in Guernsey. Deren Anteile werden von Y Investments Ltd. mit Sitz in Guernsey, deren Anteile wiederum von der Y Group Ltd. mit Sitz in Guernsey gehalten werden. Schwestergesellschaft der Klägerin ist die Y Suisse S. A. mit Sitz in der Schweiz.