Die Verfahren der Antragstellerin wegen Untersagung Auskunftsersuchen, Aktenzeichen 2 V 996/24,
Die Anträge werden abgelehnt.
Die Verfahrenskosten trägt die Antragstellerin.
I.
Streitig ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Frage, ob der Antragsgegner berechtigt ist, Auskunftsersuchen des Finanzamts für Großbetriebsprüfung Z an die Behörden in Guernsey und der Schweiz weiterzuleiten.
Die Antragstellerin ist eine deutsche Kapitalgesellschaft. ...
Alleingesellschafterin der Antragstellerin ist die Y X und W Ltd. mit Sitz in Guernsey. Deren Anteile werden von Y Investments Ltd. mit Sitz in Guernsey, deren Anteile wiederum von der Y Group Ltd. mit Sitz in Guernsey gehalten werden. Schwestergesellschaft der Klägerin ist die Y Suisse S. A. mit Sitz in der Schweiz.
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