FG Nürnberg - Urteil vom 18.03.2025
2 K 1246/22
Normen:
UStG § 27 Abs. 19 S. 1; AO § 176 Abs. 2; AO § 44;

Berichtigung der fehlerhaften Besteuerung von Handwerkerleistungen im Rahmen eines Umsatzsteuerbescheids

FG Nürnberg, Urteil vom 18.03.2025 - Aktenzeichen 2 K 1246/22

DRsp Nr. 2025/8055

Berichtigung der fehlerhaften Besteuerung von Handwerkerleistungen im Rahmen eines Umsatzsteuerbescheids

Tenor

1. Der Umsatzsteuerbescheid 2013 vom 17.05.2016 und die Einspruchsentscheidung vom 12.10.2022 werden geändert und die Umsatzsteuer auf 42.047,37 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu 8/9 und der Beklagte zu 1/9 zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 27 Abs. 19 S. 1; AO § 176 Abs. 2; AO § 44;

Tatbestand

Streitig ist die Berichtigung der rechtsirrigen Besteuerung von Handwerkerleistungen an einen Bauträger.