1. Der Umsatzsteuerbescheid 2013 vom 17.05.2016 und die Einspruchsentscheidung vom 12.10.2022 werden geändert und die Umsatzsteuer auf 42.047,37 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu 8/9 und der Beklagte zu 1/9 zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Berichtigung der rechtsirrigen Besteuerung von Handwerkerleistungen an einen Bauträger.
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