Der Beschluss des Senats vom 26. Juni 2025 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es im Tenor statt „Die Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 27. April 2023 wird zurückgewiesen.“ richtig heißen muss „Die Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 12. November 2024 wird zurückgewiesen.“
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