1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Mai 2025 - 12 Sa 185/24 - wird im Tenor bei Ziffer I 1 dahin berichtigt, dass der Betrag der Zahlung, in die die Beklagte verurteilt worden ist, anstelle von 750,47 EUR auf 695,56 EUR lautet.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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