Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger dessen außergerichtliche Kosten aus beiden Verfahrenszügen zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beklagte wendet sich mit ihrer Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts (SG) Oldenburg, mit dem dieses ihre Bescheide über die Rückforderung an den Kläger überzahlter Witwerrente in Höhe von 6.988,38 € aufgehoben hat.
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