Die Berufung des Klägers gegen das am 23.11.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Bochum wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger weitere 39,01 €, somit insgesamt 1.306,02 €, nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.12.2021 zu zahlen; die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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