Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 15.12.2022 abgeändert und die Klage vollumfänglich abgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin 55% ihrer außergerichtlichen Kosten des Verfahrens in erster Instanz, jedoch keine Kosten in zweiter Instanz zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über höheres Elterngeld.
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